sagrud
Ich dachte, das nur Der Krieger als Leibeigener genommen wird, das Genetische Material muß in einem seperaten Besitztest erworben werden (natürlich auch, ohne zuvor den Besitzer gefangengenommen zu haben

)
Andai Pryde
soweit ich weiß ist es so, wenn ein Krieger gefangen genommen wird, er zwar seinen blutnamen behält, aber nicht das Blutrecht, sprich er hat kein anrecht darauf, sein haus in dem neuen Clan weiter zu führen, dazu muss ein besitztest durchgeführt werden.
Zane
Die Leibeigenschaft ist eine Methode einen geschlagenen Feind zu ehren, indem man ihn ins Siegerteam aufnimmt. Der Leibeigene ist dann in seiner Ehre dem Dienst am neuen Clan verpflichtet. Das Generbe des Kriegers (mir fällt gerade das Clanwort nicht ein) muss in einem weiteren Besitztest erworben werden. Sonst könnte ein Clan alle Gegner vor einem Gefecht zu Isorla erklären, jeden besiegten Krieger zum Leibeigenen nehmen, und hoffen, daß möglichst viele BN-Träger darunter sind.
Nicht jeder mit einem Blutnamen hat die Gewissheit, daß aus ihm mal eine "halbe" Geschko wird. Da es mehr Blutnamensgiftakes als Geschkokapazität gibt, muß das Bluthaus eine Vorauswahl treffen. Ein gefangener BN-Träger Behält seinen Blutnamen, aber sein Bluthaus sorgt einfach dafür, daß sein Giftake nie verwendet wird.
Ace Kaiser
Die beste Antwort bisher.
Senex
Zumindest, was die Müllgeburten angeht....
Aber wie ist es - behält er den Blutnamen nur ehrenhalber, und sein 'Haus' hält einen Kampf um seinen Namen ab? Oder warten das Haus, bis der Sieger den Tod des Leibeigenen bekanntgibt? Wenn es einen Kampf um diesen speziellen Namen gibt und der 'ursprüngliche' Träger wird 'zurückerobert' (könnte doch mal sein, oder?) - prügeln sich dann alter und neuer Inhaber?
sagrud
Der Blutnamen bleibt beim Träger bis zu dessen Tode. Es wird auch kein Kampf um ihn ausgefochten in seinem alten Clan denn schließlich besteht ja die Minimalchance, das er wiederum als Leibeigener zu seinem alten Clan zurückkehrt...
Tja diese seltsamen Claner
Zane
Die Idee dem BN-Träger in Leibeigenschaft den Blutnamen ehrenhalber zu lassen, aber zu Hause einen Test um diesen Namen abzuhalten, ist völlig unbrauchbar. Denn das Gleiche könnte man dann ja auch mit dem Blutnamen eines Solahmas machen, der auf einem Garnisonsposten vor sich hinsiecht. Und was wenn ein Abtacha/Solahma später seinen Blutnamen aufgrund eines Verstosses gegen die Clangesetze verliert? Bekommt auch sein "Nachfolger" ihn dann aberkannt?
Es stecken zuviele Komplikationen und Implikationen in dieser Verfahrensweise.