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Geschrieben von sagrud am 23.04.2003 um 11:27:

 

Ich dachte, das nur Der Krieger als Leibeigener genommen wird, das Genetische Material muß in einem seperaten Besitztest erworben werden (natürlich auch, ohne zuvor den Besitzer gefangengenommen zu haben großes Grinsen )



Geschrieben von Andai Pryde am 01.05.2003 um 22:06:

 

soweit ich weiß ist es so, wenn ein Krieger gefangen genommen wird, er zwar seinen blutnamen behält, aber nicht das Blutrecht, sprich er hat kein anrecht darauf, sein haus in dem neuen Clan weiter zu führen, dazu muss ein besitztest durchgeführt werden.



Geschrieben von Zane am 12.05.2003 um 11:51:

 

Die Leibeigenschaft ist eine Methode einen geschlagenen Feind zu ehren, indem man ihn ins Siegerteam aufnimmt. Der Leibeigene ist dann in seiner Ehre dem Dienst am neuen Clan verpflichtet. Das Generbe des Kriegers (mir fällt gerade das Clanwort nicht ein) muss in einem weiteren Besitztest erworben werden. Sonst könnte ein Clan alle Gegner vor einem Gefecht zu Isorla erklären, jeden besiegten Krieger zum Leibeigenen nehmen, und hoffen, daß möglichst viele BN-Träger darunter sind.
Nicht jeder mit einem Blutnamen hat die Gewissheit, daß aus ihm mal eine "halbe" Geschko wird. Da es mehr Blutnamensgiftakes als Geschkokapazität gibt, muß das Bluthaus eine Vorauswahl treffen. Ein gefangener BN-Träger Behält seinen Blutnamen, aber sein Bluthaus sorgt einfach dafür, daß sein Giftake nie verwendet wird.



Geschrieben von Ace Kaiser am 12.05.2003 um 23:33:

 

Die beste Antwort bisher.



Geschrieben von Senex am 14.05.2003 um 18:19:

 

Zumindest, was die Müllgeburten angeht.... großes Grinsen

Aber wie ist es - behält er den Blutnamen nur ehrenhalber, und sein 'Haus' hält einen Kampf um seinen Namen ab? Oder warten das Haus, bis der Sieger den Tod des Leibeigenen bekanntgibt? Wenn es einen Kampf um diesen speziellen Namen gibt und der 'ursprüngliche' Träger wird 'zurückerobert' (könnte doch mal sein, oder?) - prügeln sich dann alter und neuer Inhaber?



Geschrieben von sagrud am 15.05.2003 um 11:01:

 

Der Blutnamen bleibt beim Träger bis zu dessen Tode. Es wird auch kein Kampf um ihn ausgefochten in seinem alten Clan denn schließlich besteht ja die Minimalchance, das er wiederum als Leibeigener zu seinem alten Clan zurückkehrt...
Tja diese seltsamen Claner Zunge raus



Geschrieben von Zane am 22.05.2003 um 14:01:

 

Die Idee dem BN-Träger in Leibeigenschaft den Blutnamen ehrenhalber zu lassen, aber zu Hause einen Test um diesen Namen abzuhalten, ist völlig unbrauchbar. Denn das Gleiche könnte man dann ja auch mit dem Blutnamen eines Solahmas machen, der auf einem Garnisonsposten vor sich hinsiecht. Und was wenn ein Abtacha/Solahma später seinen Blutnamen aufgrund eines Verstosses gegen die Clangesetze verliert? Bekommt auch sein "Nachfolger" ihn dann aberkannt?
Es stecken zuviele Komplikationen und Implikationen in dieser Verfahrensweise.


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