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Geschrieben von Corvus am 09.11.2009 um 13:42:

  Leibeigene

Ich hab in meiner Mechwarriorgruppe ein problem.

Wie verhält es sich mit einer Person die von den Clans als Leibeigene genommen wird und sie selber auch ein Leibeigenen hat. Was wird aus dem Leib-Leibeigenen?



Geschrieben von Thorsten Kerensky am 09.11.2009 um 14:38:

 

Na da Leibeigene keine Rechte im eigentlichen Sinne haben, nehme ich an, dass die ehemaligen Leibeigenen nun als Leibeigene in den Clan übernommen werden, der auch den Krieger gefangen genommen hat.
Ergo stehen Diener und Herr plötzlich auf der gleichen (niedrigen) Stufe. Sonst würde den eher praktisch veranlagten Clanern das System wohl schnell zu verworren. Augenzwinkern



Geschrieben von Sternencolonel am 09.11.2009 um 14:42:

 

Leibeigene werden vom Rang vergleichbar den Mitgliedern der Arbeiterkaste angesehen, ein Krieger der zum Leibeigenen genommen wird ist daher kein Krieger mehr, und da nur Krieger Leibeigene haben dürfen, darf er "seinen" Leibeigenen auch defenitiv nicht "behalten". Ich geh mal davon aus das ein gefangener Leibeigener entweder wie ein gefangenes Mitglied der Zivilkasten behandelt wird oder die Leibeigenschaft auf den den anderen Clan übergeht. Das hängt aber vermutlich stark von der Einstellung der beteiligten Clans und den Umständen der Gefangennahme ab.



Geschrieben von McEvedy am 09.11.2009 um 17:11:

 

Da ein Leibeigener seinem "Herren" nicht auf Schritt und Tritt folgt, wird er von einer Leibeigenschaft seines "Herren" wohl mehr oder weniger nicht betroffen sein.

Der erste Leibeigene wird dann einfach Mitglied der allgemeinen Niederkaste des Clans.

Der zweite Leibeigene darf sich auf eine Zukunft in seinem neuen Clan freuen Augenzwinkern



Geschrieben von Nathan am 09.11.2009 um 19:50:

 

Leibeigener wird man nach der Gefangennahme beim Clan und nicht beim Krieger.
Der Krieger der einen gefangen nimmt hat das Recht einen als persönlichen Leibeigenen zu nehmen, kann aber von einem Vorgesetzten überstimmt werden, wenn dieser Vorgesetzte selbst diesen als persönlichen Leibeigenen will.
siehe Phelan Kell.



Geschrieben von Marodeur am 09.11.2009 um 21:47:

 

Da man ja meist in einer Gefechtssituation zum Leibeigenen wird, ist der "eigene" Leibeigene da erstmal außen vor. Schließlich hat man den nicht irgendwo im Handschufach liegen, sondern der sitzt brav zu Hause und poliert die Schuhe.
Da man als frischgebackener Leibeigener nun allerdings nicht mal eben nach Hause (= Clan) laufen kann, um seine privaten Sachen zu packen, bleibt auch der eigene Leibeigene dort.
Er dürfte damit dann in den allgemeinen Fundus (sofern existent) des Clans wandern und sich dann normal hocharbeiten oder auch nicht.



Geschrieben von Zane am 11.11.2009 um 20:26:

 

Zitat:
Original von Nathan
Der Krieger der einen gefangen nimmt hat das Recht einen als persönlichen Leibeigenen zu nehmen, kann aber von einem Vorgesetzten überstimmt werden, wenn dieser Vorgesetzte selbst diesen als persönlichen Leibeigenen will.
siehe Phelan Kell.


Ich dachte, nur der Khan persönlich kann einem Krieger einen Leibeigenen aberkennen? (Irgendwomal gelesen...)



Geschrieben von Stranger am 11.11.2009 um 20:34:

 

Kommt vielleicht auch auf den Clan an.


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