Corvus
Corporal
Dabei seit: 04.01.2008
Beiträge: 70
Herkunft: Rostock
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Ich hab in meiner Mechwarriorgruppe ein problem.
Wie verhält es sich mit einer Person die von den Clans als Leibeigene genommen wird und sie selber auch ein Leibeigenen hat. Was wird aus dem Leib-Leibeigenen?
__________________ Im Krieg zählen nur Drei Dinge Geld, Geld und nochmals Geld
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09.11.2009 13:42 |
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Sternencolonel
Major
Dabei seit: 01.05.2002
Beiträge: 1.569
Herkunft: Nahe Wolfsburg
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Leibeigene werden vom Rang vergleichbar den Mitgliedern der Arbeiterkaste angesehen, ein Krieger der zum Leibeigenen genommen wird ist daher kein Krieger mehr, und da nur Krieger Leibeigene haben dürfen, darf er "seinen" Leibeigenen auch defenitiv nicht "behalten". Ich geh mal davon aus das ein gefangener Leibeigener entweder wie ein gefangenes Mitglied der Zivilkasten behandelt wird oder die Leibeigenschaft auf den den anderen Clan übergeht. Das hängt aber vermutlich stark von der Einstellung der beteiligten Clans und den Umständen der Gefangennahme ab.
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09.11.2009 14:42 |
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McEvedy
Colonel
Dabei seit: 06.09.2003
Beiträge: 3.843
Herkunft: Hansestadt Bremen
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Da ein Leibeigener seinem "Herren" nicht auf Schritt und Tritt folgt, wird er von einer Leibeigenschaft seines "Herren" wohl mehr oder weniger nicht betroffen sein.
Der erste Leibeigene wird dann einfach Mitglied der allgemeinen Niederkaste des Clans.
Der zweite Leibeigene darf sich auf eine Zukunft in seinem neuen Clan freuen
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09.11.2009 17:11 |
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Nathan
Corporal
Dabei seit: 22.03.2007
Beiträge: 60
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Leibeigener wird man nach der Gefangennahme beim Clan und nicht beim Krieger.
Der Krieger der einen gefangen nimmt hat das Recht einen als persönlichen Leibeigenen zu nehmen, kann aber von einem Vorgesetzten überstimmt werden, wenn dieser Vorgesetzte selbst diesen als persönlichen Leibeigenen will.
siehe Phelan Kell.
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09.11.2009 19:50 |
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Zane
Major
Dabei seit: 09.05.2003
Beiträge: 1.464
Herkunft: Ger
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Zitat: |
Original von Nathan
Der Krieger der einen gefangen nimmt hat das Recht einen als persönlichen Leibeigenen zu nehmen, kann aber von einem Vorgesetzten überstimmt werden, wenn dieser Vorgesetzte selbst diesen als persönlichen Leibeigenen will.
siehe Phelan Kell. |
Ich dachte, nur der Khan persönlich kann einem Krieger einen Leibeigenen aberkennen? (Irgendwomal gelesen...)
__________________ "Watson? Ich kannte mal einen Watson: ein notorischer Mädchenhändler, aber ansonsten ein feiner Kerl!"
(Zitat des Pfarrers in "Sherlock Holmes und der Hund von Baskerville")
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11.11.2009 20:26 |
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Marodeur
Corporal
Dabei seit: 15.04.2003
Beiträge: 57
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Da man ja meist in einer Gefechtssituation zum Leibeigenen wird, ist der "eigene" Leibeigene da erstmal außen vor. Schließlich hat man den nicht irgendwo im Handschufach liegen, sondern der sitzt brav zu Hause und poliert die Schuhe.
Da man als frischgebackener Leibeigener nun allerdings nicht mal eben nach Hause (= Clan) laufen kann, um seine privaten Sachen zu packen, bleibt auch der eigene Leibeigene dort.
Er dürfte damit dann in den allgemeinen Fundus (sofern existent) des Clans wandern und sich dann normal hocharbeiten oder auch nicht.
__________________ Gruß
Marodeur
5. Syrtis Fusiliers
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09.11.2009 21:47 |
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Stranger
Colonel
Dabei seit: 02.09.2005
Beiträge: 4.904
Herkunft: Südniedersachsen
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11.11.2009 20:34 |
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