Was passiert eigentlich... |
Andai Pryde
Colonel
Dabei seit: 01.05.2003
Beiträge: 4.866
Herkunft: Berlin
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soweit ich weiß ist es so, wenn ein Krieger gefangen genommen wird, er zwar seinen blutnamen behält, aber nicht das Blutrecht, sprich er hat kein anrecht darauf, sein haus in dem neuen Clan weiter zu führen, dazu muss ein besitztest durchgeführt werden.
__________________ Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein!
"Ich treffe alles, was ich sehe!"
Starcolonel Kurt Sehhilfe, Clan SeeBug
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01.05.2003 22:06 |
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Zane
Major
Dabei seit: 09.05.2003
Beiträge: 1.464
Herkunft: Ger
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Die Leibeigenschaft ist eine Methode einen geschlagenen Feind zu ehren, indem man ihn ins Siegerteam aufnimmt. Der Leibeigene ist dann in seiner Ehre dem Dienst am neuen Clan verpflichtet. Das Generbe des Kriegers (mir fällt gerade das Clanwort nicht ein) muss in einem weiteren Besitztest erworben werden. Sonst könnte ein Clan alle Gegner vor einem Gefecht zu Isorla erklären, jeden besiegten Krieger zum Leibeigenen nehmen, und hoffen, daß möglichst viele BN-Träger darunter sind.
Nicht jeder mit einem Blutnamen hat die Gewissheit, daß aus ihm mal eine "halbe" Geschko wird. Da es mehr Blutnamensgiftakes als Geschkokapazität gibt, muß das Bluthaus eine Vorauswahl treffen. Ein gefangener BN-Träger Behält seinen Blutnamen, aber sein Bluthaus sorgt einfach dafür, daß sein Giftake nie verwendet wird.
__________________ "Watson? Ich kannte mal einen Watson: ein notorischer Mädchenhändler, aber ansonsten ein feiner Kerl!"
(Zitat des Pfarrers in "Sherlock Holmes und der Hund von Baskerville")
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12.05.2003 11:51 |
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Ace Kaiser
Lieutenant General
Dabei seit: 01.05.2002
Beiträge: 7.038
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Die beste Antwort bisher.
__________________ Ace Kaiser,
Angry Eagles
Corrand Lewis,
Clan Blood Spirit
Ace bloggt!
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12.05.2003 23:33 |
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Zane
Major
Dabei seit: 09.05.2003
Beiträge: 1.464
Herkunft: Ger
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Die Idee dem BN-Träger in Leibeigenschaft den Blutnamen ehrenhalber zu lassen, aber zu Hause einen Test um diesen Namen abzuhalten, ist völlig unbrauchbar. Denn das Gleiche könnte man dann ja auch mit dem Blutnamen eines Solahmas machen, der auf einem Garnisonsposten vor sich hinsiecht. Und was wenn ein Abtacha/Solahma später seinen Blutnamen aufgrund eines Verstosses gegen die Clangesetze verliert? Bekommt auch sein "Nachfolger" ihn dann aberkannt?
Es stecken zuviele Komplikationen und Implikationen in dieser Verfahrensweise.
__________________ "Watson? Ich kannte mal einen Watson: ein notorischer Mädchenhändler, aber ansonsten ein feiner Kerl!"
(Zitat des Pfarrers in "Sherlock Holmes und der Hund von Baskerville")
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22.05.2003 14:01 |
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